Jeder Todesfall erfordert Maßnahmen, die in einer bestimmten Reihenfolge zu treffen sind. Als erstes ist der Notarzt oder der behandelnde Hausarzt zu kontaktieren. Anschließend ist das Bestattungsunternehmen („Bestattung“) Ihres Vertrauens zu verständigen. Von diesem wird der zuständige Amts- oder Distriktsarzt zur Durchführung der Totenbeschau benachrichtigt.
Die Bestattung kümmert sich um die Abholung des Verstorbenen vom Sterbeort. Die Kleider, mit denen der Verstorbene angekleidet werden soll, können bei der Bestattung abgegeben werden. Für die Ausstellung der Sterbeurkunde vom Standesamt benötigt die Bestattung die Geburtsurkunde, den Staatsbürgerschaftsnachweis, ggf. die Heirats-urkunde, den Totenbeschauschein und den Meldezettel vom Verstorbenen.
Nachdem die Bestattungsart (Erd- oder Feuerbestattung) von den Angehörigen ausgewählt wurde, ist mit dem Priester und dem Totengräber der organisatorische und terminliche Ablauf der Trauerfeierlichkeit festzulegen. Für den Fall, dass keine geeignete Grabstätte zur Aufnahme des Sarges / der Urne besteht, ist mit der zuständigen Friedhofsverwaltung Kontakt aufzunehmen.
Die Beerdigung des Verstorbenen oder die Beisetzung der Urne erfolgt im Normalfall auf dem Friedhof, in dessen Sprengel der Verstorbene seinen Hauptwohnsitz oder Sterbeort hatte. Dies gilt ebenso für jene Personen, die außerhalb des Friedhofssprengels in einem Alten- oder Pflegewohnheim gewohnt haben und davor ihren Wohnsitz im Friedhofssprengel hatten.
Die Verrechnung der Grab- und Beisetzgebühren erfolgt durch die Friedhofsverwaltung entsprechend der jeweils geltenden Friedhofsordnung – diese wird mit der Vorschreibung der Gebühren übermittelt.
Wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Ansprechpartner in den Pfarren, Kontakte finden Sie hier.