Das Wort "Taufe" kommt von "tauchen". In der Taufe wird ein Mensch "eingetaucht" in die Liebe des dreifaltigen Gottes.
Zuständig für die Taufe ist für gewöhnlich die Wohnpfarre. Dort können Sie die Taufe anmelden und den Tauftermin vereinbaren. Die Taufe kann mit Tauferlaubnis der Wohnpfarre auch in einer anderen Pfarre stattfinden.
Wer das Patenamt übernimmt
- soll das 16. Lebensjahr vollendet haben
- muss getauft und gefirmt sein und die Eucharistie empfangen haben
- darf nicht aus der katholischen Kirche ausgetreten sein
- soll ein Leben führen, das dem Glauben entspricht und die christliche Erziehung des Patenkindes unterstützen
- darf nicht Vater oder Mutter des Täuflings sein
Angehörige einer orthodoxen Kirche dürfen das Patenamt übernehmen - zusammen mit einem/einer katholischen Paten/Patin.
Angehörige einer evangelischen Gemeinschaft dürfen Taufzeugen sein - zusaammen mit einem/einer katholischen Paten/Patin.
Wenn zwei Personen das Patenamt übernehmen, dann sollten es eine Patin und ein Pate sein.